Wohnen und Arbeiten in der Schweiz: To do Liste
Sie haben die vakante Stelle in Ihrem Unternehmen erfolgreich mit einer ausländischen Arbeitskraft besetzt. Die Arbeitsbewilligung ist geregelt, respektive passiert mit der behördlichen Anmeldung. Ein freudvoller Moment für Sie als Unternehmen und für Ihre zukünftigen Mitarbeitenden.
Doch gerade für die Mitarbeitenden stellt der Umzug und somit das Ankommen in der Schweiz die grösste Herausforderung dar. Zuerst einmal gilt es die Zelte im bisherigen Heimatland abzubrechen, sich von Freunden, Bekannten und Nachbarn zu verabschieden, den Umzug zu organisieren und das bisherige Zuhause abzugeben. Bevor Expats ihre Stelle antreten oder ihre eigene Wohnung beziehen können, befinden sie sich oft in einem „luftleeren Raum“. Mit der folgenden Übersicht möchten wir versuchen, diesen luftleeren Raum baldmöglichst zu füllen und in ein neues Zuhause umzuwandeln.
Behördliche Anmeldung
Die behördliche Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Damit ist der sofortige Schutz durch die Sozialversicherungen gewährleistet.
Unterlagen
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ID/Pass
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Wenn verheiratet: Heiratsurkunde im Original. (in einer der Schweizer Landessprachen oder eine englische Übersetzung). Diese ist auch notwendig, wenn der Ehepartner nicht in die Schweiz zieht.
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Wenn Kinder vorhanden sind: Geburtskurkunde im Original
(in einer der Schweizer Landessprachen oder eine englische Übersetzung)
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Arbeitsvertrag, der den Schweizer Standards entspricht (Lohn und Arbeitszeiten)
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Mietvertrag oder Wohnbestätigung; die Anzahl Zimmer und die Familiengrösse müssen übereinstimmen. Die Migrationsämter halten die Faustregel wie folgt: Anzahl Familienmitglieder minus eine Person ergibt die Wohnungsgrösse. Eine Familie von 4 Personen muss somit mindestens eine 3-Zimmerwohnung mieten.
Wichtig: Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden darauf hin, eine Meldebestätigung zu verlangen. Diese wird für die Einfuhr der Möbel benötigt.
Schulpflichtige Kinder
Werden die Kinder in die öffentliche Schule geschickt, so erfolgt die Anmeldung via die Gemeinde, respektive das Kreisbüro der am nächsten gelegenen Schule mit Kapazität.
Bonitätsauskunft
Teil des Bewerbungsdossiers für ein neues Zuhause ist der Betreibungsregisterauszug. Jedoch ist dieser nicht Bestätigung genug, wenn jemand erst kurz in der Schweiz wohnt. Aus diesem Grund verlangen die Verwaltungen, wenn möglich, eine Bonitätsauskunft vom Zuzugsland.
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Aus Deutschland zuziehend: Schufa-Auskunft
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Andere Länder: Wenn eine Bonitätsauskunft eingeholt werden kann und es nicht zu schwierig ist, empfehlen wir dies in jedem Fall
Haustiere
Für den Umzug mit Katze oder Hund wird ein Impfnachweis gegen Tollwut, eine Veterinärbescheinigung und eine Besitzerklärung benötigt. Diese Informationen sind, je nach Herkunftsland, meistens in einem Heimtierpass zusammengefasst.
Umzugsunternehmen bestimmen
Ein Umzugsunternehmen im Herkunftsland, das Erfahrung mit internationalen Umzügen hat, ist in der Regel eine gute Wahl.
Auch wenn möglicherweise die Zeit drängt, empfehlen wir mindestens zwei Offerten einzuholen. Wenn das passende Zuhause in der Schweiz noch nicht gefunden werden konnte, wird das Umzugsgut in einem Lager zwischengelagert (aus Kostengründen empfehlen wir die Lagerung im Herkunftsland).
Buchung der möblierten Übergangswohnung
Der Umzug erfolgt oft zuerst in eine temporäre Unterkunft. Dies kann sein:
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möblierte Wohnung bei einem regulären Anbieter
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Airbnb: Handelt es sich um eine Mietwohnung ist es wichtig, dass der Host die Erlaubnis zur Untermiete hat. Für die behördliche Anmeldung wird eine Art Wohnbestätigung verlangt, worin der Zeitraum der Buchung hervorgeht.
- Hotel: Wir empfehlen im Vorfeld sicherzustellen, dass das Hotel bereit ist, eine Wohnbestätigung auszustellen.
Bestellen von Mietmöbeln
Generell ist es ideal, wenn das passende Zuhause vorgängig gefunden werden kann und bei der Ankunft bezugsbereit ist. So können die Zuzüger bereits von Beginn an in ihren eigenen vier Wänden wohnen und sich schneller in ihrer neuen Umgebung eingewöhnen. Falls die Einfuhr der Möbel nicht fristgerecht klappt, können Mietmöbel eine gute Option sein:
Gefühl für den Schweizer Immobilienmarkt bekommen
Wir empfehlen, so rasch wie möglich nach der Ankunft mit der Immobiliensuche zu starten. Aus diesem Grund ist es hilfreich, sich bereits im Vorfeld einen Überblick zu den Preisen, Verfügbarkeiten und potenziellen Regionen zu verschaffen. Folgende Webseiten geben einen guten Einblick in zu mietende Objekte.
Ebenso ist es hilfreich, bereits vorgängig eine Idee zu den Distanzen zu bekommen und die wichtigsten Verkehrsknotenpunkte zu kennen.
Anmeldung bei der Krankenkasse
Viele Zuzüger müssen sich das erste Mal in ihrem Leben um eine eigene Krankenkasse kümmern. Sich bereits vorher mit der Schweizer Krankenkasse zu befassen, kann hilfreich sein. Grundsätzlich hat man nach der behördlichen Anmeldung drei Monate Zeit, sich für eine Krankenkasse zu entscheiden. Folgende Links geben einen ersten Überblick.
Wir wünschen Ihnen viel Freude, beim Begleiten Ihrer Mitarbeitenden beim Ankommen in der Schweiz.