Tipps und Tricks eine Wohnung zu bekommen – trotz L-Bewilligung
Voller Vorfreude sehen Ihre Mitarbeitenden dem Umzug in die Schweiz entgegen. Sie freuen sich auf die neuen Kolleg*innen, ein gut funktionierendes öffentliches Verkehrsnetz sowie ein Land, das eine grosse Vielfalt an Kultur und Freizeitaktivitäten auf kleinstem Raum bietet.
Ihre Mitarbeiter*innen werden eine L-Bewilligung erhalten, denn das Kontingent für B-Bewilligungen ist ausgeschöpft. Das ist weiter nicht tragisch, da diese aller Voraussicht nach im kommenden Jahr in eine B-Bewilligung umgewandelt werden.
Für die Wohnungssuche bedeutet dies jedoch ein gravierender Nachteil, denn die potenziellen Verwaltungen gehen erst einmal davon aus, dass die Interessenten nach Ablauf der Bewilligung, also spätestens in einem Jahr, das Land wieder verlassen werden.
Um die Chancen auf eine Zusage zu steigern, lohnt es sich diese Tipps und Tricks zu beachten:
Immobiliensuche
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Neben Such-Abos auf den gängigen Plattformen empfehlen wir die Vernetzung auf den Social Media Kanälen.
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Ihre Mitarbeitenden beginnen mit der Wohnungssuche bereits vor der Einreise in die Schweiz. Somit sind sie vertraut mit den potenziellen Wohngegenden und können unmittelbar nach der Ankunft mit den ersten Besichtigungen starten. Weil der Wohnungsmarkt sehr schnelllebig ist, empfehlen wir die Suche erst ca. 1-2 Wochen vor der Einreise in Angriff zu nehmen.
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Das Ziel sollte eine Wohnungszusage sein, bevor der Ausländerausweis vorliegt. So kann man die Unklarheit bezüglich dem “L”-Status umgehen.
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Von zu grossen Verwaltungen raten wir grundsätzlich ab.
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Bei Bedarf den Suchradius erweitern; das schafft neue Perspektiven und vermeidet Frustration.
Diese Unterstützung können Sie im HR bieten:
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Stellen Sie den Mitarbeitenden rechtzeitig die Arbeitsbestätigung aus.
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Nachdem die Bewerbung durch die Mitarbeitenden übermittelt wurde: Kontaktieren Sie proaktiv die Vermieter / Verwaltungen und erläutern Sie die Situation mit der Arbeitsbewilligung. Das steigert das Vertrauen in ihre Mitarbeitenden und erhöht die Chance für eine Zusage. Hier ist es empfehlenswert zu erwähnen, dass für die Zusicherung bereits die gleichen Prüfungen gemacht wurden, wie beim Ausstellen einer Arbeitsbewilligung und diese somit gleichwertig ist.
Das Bewerbungsdossier sollte folgende Unterlagen enthalten:
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Arbeitgeberbestätigung, worin das unbefristete Arbeitsverhältnis hervorgeht (wir raten von einer unaufgeforderten Übermittlung des Arbeitsvertrages ab)
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Zusicherung zur Arbeitsaufnahme oder, wenn vorhanden, Kopie Ausländerausweis
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Falls im Anmeldeformular nach dem Bewilligungstyp gefragt wird, sollte dieser nur genannt werden, wenn die Bewilligung vorliegt
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Meldebestätigung
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Passkopie
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Foto, welches die interessierte Person in seiner Freizeit zeigt
Wir drücken die Daumen, dass Ihre Mitarbeitenden die Wunschwohnung erhalten.