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Immobilienübergabe: Was gilt es zu beachten?

SRE Keyvisual 20210611

Eine gute Vorbereitung sorgt für eine entspannte Immobilienübergabe und ist eine wichtige Voraussetzung für den Start eines angenehmen Mietverhältnisses. Dabei gilt es zu beachten, dass alle Mängel festgehalten werden, um Schwierigkeiten beim Auszug vorzubeugen.

 

Voraussetzungen für die Immobilienübergabe

Terminvereinbarung

Nachdem die Mietverträge gegengezeichnet sind, kann mit der Vermieterschaft ein Termin für die Immobilienübergabe vereinbart werden.

Fällt der Vertragsbeginn auf einen Feiertag oder das Wochenende, dann findet die Übergabe rechtlich gesehen am darauffolgenden Werktag bis um 12 Uhr statt

Viele Vermieter:innen sind sehr entgegenkommend, so dass die Übergabe meistens schon am Werktag davor stattfinden kann und der/die einziehende Mieter:in das Wochenende zum Umzug zur Verfügung hat.

 

Zahlungen erledigen

Vor der Schlüsselübergabe sind die erste Monatsmiete sowie das Depot einzuzahlen. Falls die Überweisung erst sehr kurzfristig, vor dem Übergabetermin erfolgt, empfiehlt es sich eine Zahlungsbestätigung der Bank an die Übergabe mitzubringen.

Falls der/die neue Mieter:in noch nicht über ein Schweizer Bankkonto verfügt, muss bei der Vermieterschaft nach der Bankverbindung mit IBAN & Swift Code angefragt werden, damit die Beträge international überweisen werden können. Dabei gehen die Spesen zulasten des Mieters/der Mieterin.

 

Internetanschluss

Damit der Internetanschluss ab dem Einzugstermin aktiv ist, sollte die Bestellung beim gewünschten Anbieter rechtzeitig aufgegeben werden. Falls das Internet über Glasfaser bezogen wird, benötigt man dazu die OTO-ID, welche der/die Vormieter:in oder der/die Vermieter:in kennen.

 

Am Tag der Schlüsselübergabe

Der/die Vermieter:in erstellt ein Protokoll auf welchem der Zustand der Immobilie festgehalten wird. Für das gemeinsame Verständnis und um sicherzustellen, dass alles erfasst wurde, empfiehlt es sich, vom Vermieter oder von der Vermieterin bei einem Rundgang durch das Objekt alle bereits protokolierten Mängel zeigen zu lassen. Dabei können auch allfällige weitere Punkte aufgenommen werden und die Reinigung beurteilt werden.

Es ist darauf zu achten, dass alle Schäden und Abnützungen im Protokoll aufgelistet sind, auch solche die aktuell nicht störend sind. Denn das Protokoll wird beim Auszug wieder relevant, wenn es um die Mieterhaftung geht.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Schäden genau beschrieben oder mit Fotos dokumentiert werden, wo die Beschreibung nicht eindeutig ist. Es kann auch hilfreich sein, mögliche Schäden auf einer Skizze vom Grundriss einzuzeichnen.

Als Neumieter:in muss man sich bei der Übernahme von Einrichtungen oder baulichen Veränderungen (bunte Wände, selbst eingebaute Waschmaschine, Katzentüre) des Vormieters/der Vormieterin bewusst sein, dass solche Installationen auf eigene Kosten entfernt werden müssen, falls bei einem Auszug kein/keine Nachmieter:in gefunden wird, welcher diese auch übernehmen will. Anderweitige Vereinbarungen müssen auf dem Protokoll festgehalten werden.

Vor der Unterschrift des Übergabeprotokolls ist zu prüfen, dass die korrekte Anzahl erhaltener Schlüssel, allenfalls mit Schlüsselnummer, auf dem Protokoll vermerkt ist. Zudem wird mit der Unterschrift auch der Reinigung der Immobilie zugestimmt. Falls eine Nachreinigung nötig ist, sollte dies vermerkt werden.

Wir empfehlen den Übergabetermin zu nutzen, um sich mit der Liegenschaft vertraut zu machen und dabei die folgenden Fragen mit dem/der Vermieter:in zu klären:

 

Entsorgung

Gibt es einen Container oder wird der Abfallsack auf die Strasse gestellt? Abklären, ob es z.B. einen Grüngutcontainer oder weitere spezielle hausinterne Sammelstellen gibt.

 

Namensschilder

Sind diese schon montiert oder wird dies durch den/die Hauswart:in oder den/die Mieter:in erledigt? Meistens ist es von Vorteil mindestens den Briefkasten und evtl. die Klingel bereits provisorisch zu beschriften, damit die Post zugestellt werden kann.

 

Waschküche

In einem Wohnhaus sollte man sich die Waschküche zeigen lassen, falls nicht klar ist, wo sich diese befindet und fragen, wie die Nutzung zwischen den Mieter:innen koordiniert wird. z.B. First come first serve oder gemäss Liste etc.

 

Parking

Gibt es einen Abstellplatz für Velos oder allenfalls Besucherparkplätze? Falls ein Parkplatz z.B. in einer Tiefgarage gemietet wurde, ist es hilfreich, wenn dieser bei der Übergabe gezeigt wird.

 

Nach der Übergabe

Nebst dem Einrichten vom neuen Heim gilt es an folgendes zu denken:

Umzug melden an die Wohngemeinde

Dieser muss innert 14 Tagen an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Ein Umzug innerhalb der Schweiz kann bei den meisten Wohngemeinden online gemeldet werden. Alternativ kann die auch persönlich bei der Einwohnerkontrolle erfolgen, speziell dann, wenn der Zuzug aus dem Ausland erfolgt. 

 

Anmeldung beim Elektrizitätswerk

Dem zuständigen Elektrizitätswerk ist der Zuzug an die neue Adresse zeitnahe mitzuteilen. Am besten erkundigt man sich gleich der Vermieterschaft, welches Werk dafür zuständig ist.

 

Nachträgliche Mängelmeldung

10-14 Tage nach Übergabe können weitere Mängel in Ergänzung zum unterzeichneten Protokoll gemeldet werden. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich nachträgliche Mängel mit Fotos zu dokumentieren. Diese können per E-Mail übermittelt werden, ausser es gibt andere Vorgaben von Seiten des Vermieters. Dabei sollte jeweils eine Bestätigung des Erhalts verlangt werden.

 

Rufen Sie uns gern an.