Im Ausland geimpft: Covid-Zertifikat für Neuzugezogene?
Das Erlangen des Covid-Zertifikats für neu Eingereiste und im Ausland Geimpfte/Genesene, sorgt immer wieder für Unklarheit. Dies besonders, seit den neuen Bestimmungen, welche seit dem 13. September in Kraft sind. Die folgende Übersicht soll Ihnen helfen, Klarheit zu bekommen.
Wer über ein «Digital Covid Certificate» (DCC) der EU verfügt, kann dieses auch in der Schweiz nutzen und in die Schweizer «COVID Certificate»-App laden. Im Gegenzug ist das Schweizer Covid-Zertifikat auch in der EU anerkannt. Dabei gilt es zu beachten, dass in gewissen Ländern das Zertifikat erst 14 Tage nach der zweiten Impfdosis gültig ist.
Personen, die ausserhalb der Schweiz oder EU geimpft wurden oder von Covid-19 genesen sind, können unter folgenden Voraussetzungen ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen.
- Wohnsitz in der Schweiz
- Zwei Impfungen mit einem in der Schweiz zugelassenen Impfstoff (Ausnahme: 1. Impfung mit AstraZeneca, 2. Impfung mit Pfizer oder Moderna).
- Eine Impfung mit einem in der Schweiz zugelassenen Impfstoff erhalten UND Nachweis mittels PCR-Test, über eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung. (während 180 Tagen nach dem Testdatum gültig)
Derzeit sind folgende Impfstoffe zugelassen:
- Comirnaty® / BNT162b2 / Tozinameran (Pfizer/BioNTech)
- Spikevax® / mRNA-1273 / COVID-19 vaccine (Moderna)
- Vaxzevria® / AZD1222 / Covishield™ (AstraZeneca)
- COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)
Sind die obigen Vorgaben erfüllt, kann das Schweizer Covid-Zertifikat jeweils bei der zuständigen kantonalen Behörde beantragt werden. (Übersicht Kantonswebsites zum Covid-Zertifikat.)
Im Kanton Zürich erfolgt der Antrag online über diese Webseite.
Übergangsregelung bis 10. Oktober 2021
Der Zugang zu zertifikatspflichtigen Einrichtungen oder Veranstaltungen ist in einer Übergangsphase für alle ausländischen Impfnachweise gültig. Voraussetzung ist eine vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff (Pfizer/BionTech, Moderna, Janssen/Johnson&Johnson oder AstraZeneca).
Gut zu wissen; In der Schweiz wird auch der «SwissPass» bei einer Zertifikat-Kontrolle als Ausweisdokument anerkannt. Wer diesen auf dem Smartphone hinterlegt hat, kann sich voll digital mit dem Covid-Zertifikat ausweisen, ohne noch weitere Karten oder Dokumente physisch dabei zu haben.